Effizienzklassen Energieausweis
Effizienzklassen Energieausweis
 

Energieausweis

für Wohn- und Nicht-Wohngebäude

Der energetische Zustand eines Gebäude wird durch den Energieausweis bewertet. Seit Juli 2009 müssen neben Wohngebäuden auch sogenannte Nicht-Wohngebäude mit Publikumsverkehr ihre Energiebilanz vorzeigen.

Eine Farbskala von grün nach rot schafft Transparenz über den Energieverbrauch der Immobilie. Bei einem nachgewiesenem niedrigen Energiebedarf hat das Gebäude bei Neuvermietung oder Verkauf einen deutlichen Wettbewerbsvorteil auf dem Immobilienmarkt.

Gerne erstellen wir für Ihre Wohn- oder auch Nichtwohnimmobilie einen Energieausweis.

 

Energieausweis ab 01. Mai 2014

Der neue Energieausweis ab 01. Mai 2014

Der Energieausweis Bremen wird mit der Inkraftsetzung der neuen Energieeinsparvordung 2014 zum 01. Mai 2014 neu geregelt. Verkäufer und Vermieter von Immobilien müssen einen Energieausweis für Bremen in der Regel bereits bei der ersten Besichtigung vorlegen und nach Abschluss eines Vertrages im Original oder in Kopie übergeben. Wird eine bestehende Immobilie ganz oder teilweise verkauft, oder vermietet, so muss der Eigentümer, Vermieter oder Verpächter einen Energieausweis ausstellen lassen.
 Baujahr 
 bis 1977
 ab 1978
 Neubauten
 bis 4 WE
 Bedarfsausweis 
 freie Wahl 
 Bedarfsausweis 
 ab 4 WE
 freie Wahl
 freie Wahl
 Bedarfsausweis


WE = Wohneinheit

Außerdem sollen die energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis in Bremen bereits in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden. Die energetischen Kennwerte werden in Anlehnung an die Effizienzklassen von Elektro- und Haushaltsgeräten auf einer Skale von A+(geringer Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch) zugeordnet.

Ziel dieser neuen Verordnung ist, die Möglichkeit der Manipulation von Energieausweisen weiter einzuschränken. Für jeden Energieausweis in Bremen muss zukünftig beim Institut für Bauphysik eine Registriernummer beantragt werden. Diese Beantragung übernimmt der Aussteller von Energieausweisen, also unser Büro. Der so registrierte Ausweis kann damit nachträglich behördlich kontrolliert werden.
Der neue Energieausweis ab 2014
Der Energieausweis ab 2014.pdf
PDF-Dokument [194.9 KB]

Die wichtigsten Änderungen beim Energieausweis

  • Einführung einer zentralen Registrierstelle und Vergabe von Registriernummer
    
  • Verpflichtung der Bundesländer zu Stichprobenkontrollen der Energieausweise
    
  • Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte (Endenergiebedarf pro Wohnfläche) in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung
    
  • Präzisierung zur Vorlagepflicht des Energieausweises gegenüber Käufern und Mietern sowie Einführung einer Pflicht zur Übergabe des Energieausweises an dieselben
    
  • Neuskalierung der Farbskala im Energieausweis sowie Einführung von Energieeffizienzklassen
    
  • bei nicht Vorlage des Ausweises wird eine Ordnungswidrigkeit begangen
    
    
Energieausweise werden von unserem Büro ausschließlich nach erfolgter Begutachtung der Immobilie durch unseren Effizienzhaus-Experten DENA ausgestellt. Das Dokument erhalten Sie als PDF-Datei und auf dem Postweg als Ausdruck.

Information zum Energieausweis
Flyer Energieausweis Bedarfsausweis.pdf
PDF-Dokument [209.0 KB]
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