Der energetische Zustand eines Gebäude wird durch den Energieausweis bewertet. Seit Juli 2009 müssen neben Wohngebäuden auch sogenannte Nicht-Wohngebäude mit Publikumsverkehr ihre Energiebilanz vorzeigen.
Eine Farbskala von grün nach rot schafft Transparenz über den Energieverbrauch der Immobilie. Bei einem nachgewiesenem niedrigen Energiebedarf hat das Gebäude bei Neuvermietung oder Verkauf einen deutlichen Wettbewerbsvorteil auf dem Immobilienmarkt.
Gerne erstellen wir für Ihre Wohn- oder auch Nichtwohnimmobilie einen Energieausweis.
Der Energieausweis Bremen wird mit der Inkraftsetzung der neuen Energieeinsparvordung 2014 zum 01. Mai 2014 neu geregelt. Verkäufer und Vermieter von Immobilien müssen einen Energieausweis für Bremen in der Regel bereits bei der ersten Besichtigung vorlegen und nach Abschluss eines Vertrages im Original oder in Kopie übergeben. Wird eine bestehende Immobilie ganz oder teilweise verkauft, oder vermietet, so muss der Eigentümer, Vermieter oder Verpächter einen Energieausweis ausstellen lassen.
Baujahr
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bis 1977
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ab 1978
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Neubauten
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bis 4 WE
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Bedarfsausweis
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freie Wahl
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Bedarfsausweis
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ab 4 WE
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freie Wahl
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freie Wahl
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Bedarfsausweis
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WE = Wohneinheit
Außerdem sollen die energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis in Bremen bereits in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden. Die energetischen Kennwerte werden in Anlehnung an die Effizienzklassen von Elektro- und Haushaltsgeräten auf einer Skale von A+(geringer Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch) zugeordnet.
Ziel dieser neuen Verordnung ist, die Möglichkeit der Manipulation von Energieausweisen weiter einzuschränken. Für jeden Energieausweis in Bremen muss zukünftig beim Institut für Bauphysik eine Registriernummer beantragt werden. Diese Beantragung übernimmt der Aussteller von Energieausweisen, also unser Büro. Der so registrierte Ausweis kann damit nachträglich behördlich kontrolliert werden.
Energieausweise werden von unserem Büro ausschließlich nach erfolgter Begutachtung der Immobilie durch unseren Effizienzhaus-Experten DENA ausgestellt. Das Dokument erhalten Sie als PDF-Datei und auf dem Postweg als Ausdruck.