Unser Büro erstellt Energieeinsparnachweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude (Schulen, Gebäude für Einzelhandel, Gewerbe etc.)
Hohe Energiestandards bei Neubauten und Sanierungen sind heute „Stand der Technik“. Um diese zu erreichen, kommt es neben bauphysikalischen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben, wie z. B. der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) und DIN-Normen, auf ein perfektes Zusammenspiel von Gebäudehülle und Energieeffizienz der Anlagentechnik. Der Energieeinsparnachweis, früher auch Wärmeschutznachweis genannt, wird neben der Statik im Zuge der Genehmigungsplanung Teil des Bauantrages.
Die Anforderung an das Gebäude wird Zurzeit noch durch die EnEV 2014/2016 geregelt, die 2017/18 durch das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, abgelöst werden soll. Damit hat die nächste Phase der Energiewende begonnen. IM GEG werden Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt und regelt dann die Berechnungen, die den energetischen Standard des geplanten Gebäudes in dem Energieeinsparnachweis nachweist.
Ziel des Gebäudeenergiegesetzes bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu realisieren. Nichtwohngebäude müssen ab 2019 Niedrigstenergiegebäude-Anforderungen genügen, ähnlich dem KfW-Effizienzhaus- 55, der bereits für Wohngebäude Fördermittel der KfW-Bank ermöglicht.
Ergebnisse eines Energieeinsparnachweis und des EEWärmeG
(hier KfW-40 Plus für ein Fachwerkhaus)
Die Effizienz des Einfamilienhauses wird durch den Jahres-Primärenergiebedarf und der spezifischen Transmissionswärmeverlust nachgewiesen. Danach wird die Anforderung an den Primärenergiebedarf, nach heutigem Stand der EnEV 2014 und der Verschärfung 2016 um 72 % unterschritten.
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