Wir informieren Sie regelmäßig über Neuigkeiten in unserem Büro.
Ab nächster Woche (Montag den 14. Oktober 2013) fällt die Lufttemperatur in der Nacht unter 5 Grad Celsius.
Somit können wir wieder Gebäude Thermografie Untersuchungen anbieten und starten in die Thermografie Session.
Zum 01. Juli 2012 werden die Zuschüsse für die qualifizierte Energieberatung in Wohngebäuden erhöht. Für die Vor-Ort-Beratung gibt es dann einen Zuschuss von 400 EURO für Einfamilien-/Zweifamilienhäuser bzw. 500 EURO für Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten.
Zusätzlich können eine Stromeinsparberatung mit 50 Euro und eine thermografische Untersuchung mit bis zu 100 Euro unterstützt werden. Der Bonus für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) in Höhe von 100 Euro wird nicht mehr gewährt.
Der von der Bundesregierung für alle Hausbesitzer geplante Zwang zur Gebäudesanierung ist offenbar vom Tisch. In einem neuen Entwurf für das bundesweite Energiekonzept soll nun vielmehr auf Anreize gesetzt werden. Der Energieverbrauch in Gebäuden soll bis 2050 so verringert werden, dass in diesem Bereich 80 Prozent weniger CO2 verursacht wird. Neu eingeführt wurde eine Art "Abrissprämie", wenn Häuser nicht mehr vernünftig energetisch saniert werden können und ein Ersatzneubau billiger wäre.
Wir stellen Ihnen das beschlossene Energiekonzept im Orginal zur Verfügung.
Marktanreizprogramm soll fortgesetzt werden
Die dem Marktanreizprogramm für Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und kleine Biomasse-Heizkessel auferlegte Haushaltssperre soll offenbar im Juli aufgehoben werden. Dies haben Mitglieder der Regierungskoalition im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages angekündigt.
Voraussichtlich wird der Antrag auf Entsperrung im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bundeskabinetts über den Haushaltsentwurf 2011 erfolgen. Dies könnte bedeuten, dass gleichzeitig Mittel aus dem Etat für das nächste Jahr vorgezogen werden, um nicht schon nach wenigen Wochen das Marktanreizprogramm erneut zu stoppen.
Zuvor hatte der Deutsche Bundestag mit dem Bundeshaushalt 2010 eine qualifizierte Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien beschlossen.
Die Haushaltssperre hat die Einstellung der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Auch die Programme, die das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert, sind davon betroffen.
Konkret bedeutet das: Für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen können bis zur Aufhebung der Haushaltssperre keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden. Mit den Förderanträgen, die in diesem Jahr bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, sind die für 2010 noch zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits aufgebraucht. Ab sofort können daher auch keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen werden.
Kabinett Erneuerbare Energien: Nationaler Aktionsplan beschlossen
Das Bundeskabinett hat den von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen vorgelegten Nationalen Aktionsplan für Erneuerbare Energie beschlossen. Darin geht die Bundesregierung davon aus, dass das verbindliche Ziel von 18 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch im Jahre 2020 nicht nur erreicht, sondern mit einem erwarteten Anteil von knapp 20 Prozent sogar übertroffen wird.
Für die einzelnen Sektoren ergeben sich im Aktionsplan für 2020 ein Anteil von 15,5 Prozent Erneuerbaren Energien im Bereich Wärme/Kälte, ein Anteil von 38,6 Prozent am Strom und ein Anteil von 13,2 Prozent im Verkehr. Bei diesen Ausbauzahlen wie auch bei dem Gesamtwert von 19,6 Prozent handelt es sich nicht um neue Ziele der Bundesregierung, sondern um derzeitige Schätzungen und Erwartungen.
Im Hinblick auf das verbindliche Ziel von 18 Prozent hat sich die Bundesregierung bereits vor Erstellung des Aktionsplans Sektorziele gesetzt und diese in Gesetzen verankert. So sollen bis 2020 mindestens 30 Prozent erneuerbare Energien am Stromverbrauch und 14 Prozent im Wärmebereich erreicht sein. Diese Sektorziele haben weiterhin Gültigkeit.
Kfw-Förderung für energetische Bausanierung wieder möglich
Die KfW Bankengruppe fördert ab 01. März 2011 neben umfassenden Sanierungen auch wieder einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen, die der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute kommen, wie Dämmung, Lüftungsanlage, Austausch der Fenster oder
Erneuerung der Heizungsanlage.
"Bauherren haben zukünftig wieder die Wahl, ihr Wohnhaus einmalig vollständig zu sanieren oder die energetische Qualität in einzelne Sanierungsschritten zu verbessern. Das kommt insbesondere privaten Hausbesitzern zugute, die oftmals aus Kostengründen zeitlich versetzte Sanierungsmaßnahmen bevorzugen", sagte Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Neue Richtlinie Vor-Ort-Beratung der BAFA zum 1. Oktober 2009
Wesentliche Änderungen der Richtlinie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung):
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Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden
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Streichung der Förderfähigkeit seperater Thermografiegutachten
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Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfung
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Ergänzung des Ausschlusskriteriums "Beratung innerhalb der letzten 8 Jahre" um das Kriterium, dass in dieser Zeit kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
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Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit
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Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten
Neue Förderung von Stückholzkesseln
Diese Förderung besagt, dass alle Vergaserkessel, welche den Staubwert
von 15 mg/m³nicht überschreiten, 1.000,- € Zuschuss bekommen.
Auszug:
II. Biomassekessel:
Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3 ,früher 50 mg/m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchVan. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.
Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertaschen, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.