Energieaudit
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Energieaudit

Damit kleine und mittlere Unternehmen weiterhin den  Spitzenausgleich der Ökosteuer erhalten, müssen diese ab dem Jahr 2012 ein Energieaudit oder ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz einführen. Pro Jahr kann die Rückvergütung der Ökosteuer auch in kleinen Betrieben mehrere tausend Euro betragen.


Der Spitzenausgleich wird im Strom- und Energiesteuergesetz nach § 10 StromStG und §55 EnergieStG ab 2013 an die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 geknüpft. Alternativ kann anstelle von Energie- und Umweltmanagementsystemen ein Energieaudit durchführt werden, welches den Anforderungen der DIN EN 16247-1 oder der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) entspricht. Der maximale Ausgleich über die Härtefallregelung setzt die Einführung eines Energiemanagementsystems oder Energieaudits voraus.


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