Im Rahmen der Energieberatung und Baubegleitung erstellen wir als Einzelnachweis bauphysikalische Nachweise (Feuchteschutz nach DIN 4108) und optimieren Wärmebrücken (Wärmebrückennachweis und Wärmebrückenberechnung nach DIN 12831).
Folgende Wärmebrücken sind beim genauen Nachweis nach DIN V 4108-6 (6.1.2) zu berücksichtigen:
Gebäudekanten, Laibungen, Brüstung, Sturz bei Fenster und Türen, Decken- und Wandeinbindung, Deckenauflager, wärmetechnisch entkoppelte Balkonplatten.
Vor dem Wärmebrückennachweis sollte man sich einen Überblick über Anzahl und Eigenschaften verschaffen, um keine dieser Schwachstellen zu übersehen.
Für eine Wärmeschutzberechnung werden Wärmebrücken entweder als pauschalen Zuschlag berücksichtigt.
Für eine Wärmeschutzberechnung werden Wärmebrücken entweder als pauschalen Zuschlag berücksichtigt, im Rahmen des sogenannten Gleichwertigkeitsnachweises ermittelt oder durch eine Simulation detailliert nachgewiesen. Wärmebrückenverluste pauschal anzusetzen wirkt sich negativ auf die EnEV Berechnung aus. Werden die zu erwartenden Schwachstellen über einen Wärmebrückennachweis exakt ermittelt, lassen sich erheblich günstigere Werte erzielen.