Beratungsinstitut für Rationelles Bauen
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Checkliste für die Vorgehensweise für den KfW Förderantrag 430

Investitionszuschuss für die Sanierung für Einzelmaßnahmen - Altbausanierung

  • Bei einer Sanierung können  Zuschüsse beantragt werden, in dem man einen Energieberater zu Rate zieht, der mit Ihnen die technischen Mindestanforderungen für die Sanierung bespricht.

Wichtig hierbei ist, dass der Antrag zur Förderung vor Beginn der Maßnahme zu stellen ist!

  • Der Energieberater analysiert das Gebäude vor der Sanierung, der IST-Zustand wird aufgenommen.

       Hierzu bitte die BAFA-Förderung zur Energieberatung beachten.

  • Einholung der Angebote von den Handwerksfirmen für die Sanierungsmaßnahme

( Fenster, Heizungsanlage, Dämmung von Wand, Dämmung von Dach/ Dachgeschoss )

  • Vor Sanierung : Online-Antrag bei der KfW-Bank mit Investitionskosten und der Unterschrift des Energieberaters einreichen
  • Warten auf Zulassungsbescheid
  • Die Sanierung muss innerhalb 36 Monate, nachdem der Kredit zugesagt wurde, durchgeführt sein. Unterstützung hierbei kann vom Energieberater geleistet werden, in dem er die Bauabschnitte der Sanierungsmaßnahmen begleitet.
  • Die von der KfW Bank geförderte KfW Baubegleitung (Programm 431) gewährleistet, dass das Ergebnis auch von den Handwerkern erzielt wird, welches für ein KfW-Effizienzhaus notwendig ist. Der Antrag wird nach der Maßnahme gestellt.
  • Der Energieberater prüft die durchgeführten Maßnahmen, bei einem KfW-Effizienzhaus erfolgt eine genaueste Überprüfung des erreichten Standards
  • Einreichung der Dokumente bei der KfW-Bank mit
    • Verwendungsnachweis
    • Rechnung der Fachunternehmen
    • bei Heizungserneuerung die Bestätigung des Fachhandwerkers, der den Hydraulischen Ausgleich vorgenommen hat
  • Warten auf den Zuschuss der KfW-Bank, der sich auf 10 Prozent der Investitionssumme beläuft.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Tel.:

0 4288 - 9279327

info@brb-bauen.de

Inhaber Beratungsinstitut für Rationelles Bauen Ansprechpartner Herr Seidler
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