- Bei einer Sanierung können Zuschüsse beantragt werden, in dem man einen Energieberater zu Rate zieht, der mit Ihnen die technischen Mindestanforderungen für die
Sanierung bespricht.
Wichtig hierbei ist, dass der Antrag zur Förderung vor Beginn der Maßnahme zu stellen ist!
- Der Energieberater analysiert das Gebäude vor der Sanierung, der IST-Zustand wird aufgenommen.
Hierzu bitte die BAFA-Förderung zur Energieberatung beachten.
- Einholung der Angebote von den Handwerksfirmen für die Sanierungsmaßnahme
( Fenster, Heizungsanlage, Dämmung von Wand, Dämmung von Dach/ Dachgeschoss )
- Vor Sanierung : Online-Antrag bei der KfW-Bank mit Investitionskosten und der Unterschrift des Energieberaters einreichen
- Warten auf Zulassungsbescheid
- Die Sanierung muss innerhalb 36 Monate, nachdem der Kredit zugesagt wurde, durchgeführt sein. Unterstützung hierbei kann vom Energieberater geleistet werden, in dem
er die Bauabschnitte der Sanierungsmaßnahmen begleitet.
- Die von der KfW Bank geförderte KfW Baubegleitung (Programm 431) gewährleistet, dass das Ergebnis auch von den Handwerkern erzielt wird, welches für ein
KfW-Effizienzhaus notwendig ist. Der Antrag wird nach der Maßnahme gestellt.
- Der Energieberater prüft die durchgeführten Maßnahmen, bei einem KfW-Effizienzhaus erfolgt eine genaueste Überprüfung des erreichten Standards
- Einreichung der Dokumente bei der KfW-Bank mit
-
- Verwendungsnachweis
- Rechnung der Fachunternehmen
- bei Heizungserneuerung die Bestätigung des Fachhandwerkers, der den Hydraulischen Ausgleich vorgenommen hat
- Warten auf den Zuschuss der KfW-Bank, der sich auf 10 Prozent der Investitionssumme beläuft.