- Sie wenden sich an einen Energieberater, der mit Ihnen die technischen Mindestanforderungen für die Sanierung bespricht, denn der Antrag zur Förderung ist
vor der Sanierungsmaßnahme zu stellen.
- Der Energieberater analysiert das Gebäude vor der Sanierung, der IST-Zustand wird aufgenommen.
Hierzu bitte die BAFA-Förderung zur Energieberatung beachten.
- Nun werden Angebote bei den Handwerksfirmen eingeholt für die Maßnahmen, es erfolgt eine technische und preisliche Bewertung. Dies kann
zusammen mit dem Energieberater erfolgen, denn das KfW-Programm 431 bezuschusst die Baubegleitung durch einen sachverständigen Energieberater.
- Die Hausbank bearbeitet nun den KfW-Antrag mit den vom Energieberater ausgefüllten Formularen
- Warten auf die Zusage der KfW-Bank (Wartezeit ca. 3-4 Wochen je nach Komplexität des Objektes). Die Hausbank zahlt den Kredit Schrittweise nach Baufortschritt
aus.
- Durchführung der Sanierung innerhalb 36 Monate nach Kreditbewilligung. Die Baubegleitung wird bezuschusst, somit kann der Energieberater kontrollieren, ob die
Mindestanforderungen von den Handwerkern auch bei der Sanierung umgesetzt werden.
- Abnahme der durchgeführten Maßnahme durch den Energieberater, seine Berechnungen werden kontrolliert und das Erreichen des angestrebten Standards
überprüft.
- Die erforderlichen Dokumente werden bei der KfW-Bank eingereicht, um die sachgerechte Verwendung des Kredites zu bestätigen.