- Bei einer Sanierung können Zuschüsse beantragt werden, in dem man einen Energieberater zu Rate zieht, der mit Ihnen die technischen Mindestanforderungen
für die Sanierung bespricht.
Wichtig hierbei ist, dass der Antrag zur Förderung vor Beginn der Maßnahme zu stellen ist!
- Der Energieberater analysiert das Gebäude vor der Sanierung, der IST-Zustand wird aufgenommen. Ergebnis dieser Analyse ist ein Maßnahmenkatalog zur Erreichung
des gewünschten Effizienzhaus-Standards (115, 85, 70, 55 oder 40).
Hierzu bitte die BAFA-Förderung zur Energieberatung beachten.
- Nun werden Angebote bei den Handwerksfirmen eingeholt für die Maßnahmen, es erfolgt eine technische und preisliche Bewertung. Dies kann zusammen mit dem
Energieberater erfolgen, denn das KfW-Programm 431 bezuschusst die Baubegleitung durch einen sachverständigen Energieberater.
- Der Energieberater führt nun die benötigten Berechnungen aus, füllt die Formulare für den KfW-Förderantrag aus und reicht diesen zur Bearbeitung der
Hausbank ein.
- Warten auf die Zusage der KfW-Bank (ca.3-4 Wochen, je nach Komplexität des Objektes)
- Die Sanierung muss innerhalb 36 Monate, nachdem der Kredit zugesagt wurde, durchgeführt sein. Unterstützung hierbei kann vom Energieberater geleistet werden, in
dem er die Bauabschnitte der Sanierungsmaßnahmen begleitet. Dieser vom KfW-Programm geförderter Zuschuss gewährleistet, dass das Ergebnis auch von den Handwerkern erzielt wird, welches für ein
KfW-Effizienzhaus notwendig ist.
- Es erfolgt die Abnahme der durchgeführten Maßnahmen durch den Energieberater, seine angestellten Berechnungen wie Luftdichtigkeit und Wärmebrückenkonzepte
werden überprüft.
- Der Energieberater bestätigt die sachgerechte Verwendung des Kredites, die nötigen Dokumente werden bei der KfW-Bank eingereicht um einen Tilgungszuschuss , der
zwischen 12,5% und 27,5% liegen kann, zu erhalten. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Auf-oder Abstockung des Kreditbeitrages noch möglich. Alle Endrechnungen der Gewerke sind vom Energieberater einzusehen
und im Formular Ergänzung zur Bestätigung aufzulisten.
- Warten auf den Tilgungszuschuss der KfW.