Ihre energetische Sanierung kann von Bundes- und Länderförderprogrammen über Kredit- oder Zuschussvarianten (20 bis 40,0 Prozent der Investitionssumme) unterstützt oder finanziert werden.
So bietet beispielsweise die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) günstige Kredite für die Modernisierung und für den Neubau von Wohnraum. Die meisten Bundesländer vergeben noch immer günstige Kredite oder Zuschüsse für den Bau oder Kauf von Eigenheimen. Die Hürden sind allerdings hoch. Besprechen Sie doch mit uns, welche Förderung für Ihr Vorhaben in Frage kommt und was dabei zu beachten ist. Im Rahmen einer energetischen Sanierung (Programm 151, 152 und 430) wird auch die Baubegleitung durch einen Effizienzhaus-Experten gefördert - KfW Programm 431.
Zum 05. Januar 2015 verbessert die KfW Bank das Programm 151 "Energetisch Sanieren". Es besteht nun bei Förderzusage ein verbindlicher Anspruch auf einen Baubegleitungsanspruch von 50 Prozent der Kosten, bzw. maximal 4000,- EUR pro Bauvorhaben.
Neubau | Sanierung | Sanierung | Sanierung |
Programm 153 | Programm 151 | Programm 152 | Programm 430 |
Kredit Effizienzhaus 55, 40 u. 40 Plus | Kredit Effizienzhaus 115, 100, 70, 85, 55 | Kredit Einzelmaßnahmen Dach, Fenster usw. | Zuschuss Einzelmaßnahme Dach, Fenster usw. |
In der nachfolgenden Tabelle sind die Förderkonditionen zusammengefasst dargestellt:
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Für ein KfW-Gutachten errechnen wir anhand der geeigneten Bauunterlagen die energetischen Kennwerte im Ist- Zustand und im angestrebten Sanierungszustand. Diese
Ergebnisse werden in die geeigneten Formblätter der KfW- Bank eingetragen und beglaubigt. Nur ein Fachmann kann einschätzen, welche Investitionen in Ihrem Fall sinnvoll und wirtschaftlich sind.
Sparen Sie nicht an falscher Stelle und lassen Sie sich bereits vor dem Gang zur Bank über eine sinnvolle Sanierung Ihres Gebäude beraten.
Die im KfW-Gutachten errechneten Kennwerte geben die Höhe des Zuschusses vor. Unser Büro hat auf Grund unserer Erfahrungen Möglichkeiten die Förderstufe zu optimieren.
Als Einzelmaßnahmen oder als Maßnahmenkombinationen werden ab dem 01. 03.2011 gefördert:
Wichtig:
Bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen/Maßnahmenkombinationen sind die Anforderungen des Merkblatts „Technischen Mindestanforderungen“ zu beachten.
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