Effizienzklassen Energieausweis
Effizienzklassen Energieausweis
 

Energieausweis Tostedt

Der Energieausweis in Tostedt wird mit der Inkraftsetzung der neuen Energieeinsparvordung 2014 zum 01. Mai 2014 neu geregelt. Verkäufer und Vermieter von Immobilien müssen einen Energieausweis in Tostedt in der Regel bereits bei der ersten Besichtigung vorlegen und nach Abschluss eines Vertrages im Original oder in Kopie übergeben. Wird eine bestehende Immobilie ganz oder teilweise verkauft, oder vermietet, so muss der Eigentümer, Vermieter oder Verpächter einen Energieausweis in Tostedt ausstellen lassen.

Geregelt ist wer einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis in Tostedt vorlegen muss:

 Baujahr 

 bis 1977

 ab 1978

 Neubauten

 bis 4 WE

 Bedarfsausweis 

 freie Wahl 

 Bedarfsausweis 

 ab 4 WE

 freie Wahl

 freie Wahl

 Bedarfsausweis

 

WE = Wohneinheit

 

Ausgenommen sind Gebäude, die bereits die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt haben oder auf diesen energetischen Stand saniert wurden, benötigen nur einen Verbrauchsausweis.

Flyer Energieausweis Tostedt
Flyer Energieausweis Tostedt.pdf
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Die neuen Effizienzklassen - Energieausweis Tostedt

Außerdem sollen die energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis in Tostedt bereits in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden. Die energetischen Kennwerte werden in Anlehnung an die Effizienzklassen von Elektro- und Haushaltsgeräten auf einer Skale von A+(geringer Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch) zugeordnet.

 

Ziel dieser neuen Verordnung ist, die Möglichkeit der Manipulation von Energieausweisen weiter einzuschränken. Für jeden Energieausweis in Tostedt muss zukünftig beim Deutschen Bauinstitut eine Registriernummer beantragt werden. Diese Beantragung übernimmt der Aussteller von Energieausweisen, also unser Büro. Der so registrierte Ausweis kann damit nachträglich behördlich kontrolliert werden.

Energieausweis Tostedt
Energieausweis_Tostedt_Neubau__Pultdach-[...]
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Die wichtigsten Änderungen beim Energieausweis in Tostedt – ab 01. Mai 2014

  • Verpflichtung der Bundesländer zu Stichprobenkontrollen der Energieausweise in Tostedt
  • Einführung einer zentralen Registrierstelle und Vergabe von Registriernummern
  • Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte (Endenergiebedarf pro Wohnfläche) in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung
  • Präzisierung zur Vorlagepflicht des Energieausweises gegenüber Käufern und Mietern sowie Einführung einer Pflicht zur Übergabe des Energieausweises an dieselben
  • Neuskalierung der Farbskala im Energieausweis in Tostedt sowie Einführung von Energieeffizienzklassen
  • bei nicht Vorlage des Ausweises wird eine Ordnungswidrigkeit begangen

Energieausweise werden von unserem Büro ausschließlich nach erfolgter Begutachtung der Immobilie durch unseren Effizienzhaus-Experten DENA ausgestellt. Das Dokument erhalten Sie als PDF-Datei und als Ausdruck auf dem Postweg.

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