Der Energieausweis Bremen wird mit der Inkraftsetzung der neuen Energieeinsparvordung 2014 zum 01. Mai 2014 neu geregelt. Verkäufer und Vermieter von Immobilien müssen einen Energieausweis Bremen in der Regel bereits bei der ersten Besichtigung vorlegen und nach Abschluss eines Vertrages im Original oder in Kopie übergeben. Wird eine bestehende Immobilie ganz oder teilweise verkauft, oder vermietet, so muss der Eigentümer, Vermieter oder Verpächter einen Energieausweis Bremen ausstellen lassen.
Baujahr |
bis 1977 |
ab 1978 |
Neubauten |
bis 4 WE | Bedarfsausweis |
freie Wahl |
Bedarfsausweis |
ab 4 WE | freie Wahl | freie Wahl | Bedarfsausweis |
WE = Wohneinheiten
Ausgenommen sind Gebäude, die bereits die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt haben oder auf diesen energetischen Stand saniert wurden, benötigen nur einen Verbrauchsausweis.
Außerdem sollen die energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis Bremen bereits in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden. Die energetischen Kennwerte werden in Anlehnung an die Effizienzklassen von Elektro- und Haushaltsgeräten auf einer Skale von A+(geringer Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch) zugeordnet.
Ziel dieser neuen Verordnung ist, die Möglichkeit der Manipulation von Energieausweisen weiter einzuschränken. Für jeden Energieausweis Bremen muss zukünftig beim Institut für Bauphysik eine Registriernummer beantragt werden. Diese Beantragung übernimmt der Aussteller von Energieausweisen, also unser Büro. Der so registrierte Ausweis kann damit nachträglich behördlich kontrolliert werden.
Energieausweise in Bremen werden von unserem Büro ausschließlich nach erfolgter Begutachtung der Immobilie durch unseren Effizienzhaus-Experten (DENA) ausgestellt. Das Dokument erhalten Sie als PDF-Datei und auf dem Postweg als Ausdruck.
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