Effizienzklassen Energieausweis
Effizienzklassen Energieausweis
 

Energieausweis Bremen

Der Energieausweis Bremen wird mit der Inkraftsetzung der neuen Energieeinsparvordung 2014 zum 01. Mai 2014 neu geregelt. Verkäufer und Vermieter von Immobilien müssen einen Energieausweis Bremen in der Regel bereits bei der ersten Besichtigung vorlegen und nach Abschluss eines Vertrages im Original oder in Kopie übergeben. Wird eine bestehende Immobilie ganz oder teilweise verkauft, oder vermietet, so muss der Eigentümer, Vermieter oder Verpächter einen Energieausweis Bremen ausstellen lassen.

Geregelt ist wer einen Energieausweis in Bremen vorlegen muss:

 Baujahr 
 bis 1977
 ab 1978
 Neubauten
 bis 4 WE  Bedarfsausweis 

 freie Wahl 

 Bedarfsausweis 
 ab 4 WE  freie Wahl  freie Wahl  Bedarfsausweis

WE = Wohneinheiten

 

Ausgenommen sind Gebäude, die bereits die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt haben oder auf diesen energetischen Stand saniert wurden, benötigen nur einen Verbrauchsausweis.

Flyer Energieausweis Bremen
Flyer Energieausweis Bremen.pdf
PDF-Dokument [209.1 KB]

Der neue Energieausweis Bremen - die Effizienzklassen

Außerdem sollen die energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis Bremen bereits in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden. Die energetischen Kennwerte werden in Anlehnung an die Effizienzklassen von Elektro- und Haushaltsgeräten auf einer Skale von A+(geringer Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch) zugeordnet.

 

Ziel dieser neuen Verordnung ist, die Möglichkeit der Manipulation von Energieausweisen weiter einzuschränken. Für jeden Energieausweis Bremen muss zukünftig beim Institut für Bauphysik eine Registriernummer beantragt werden. Diese Beantragung übernimmt der Aussteller von Energieausweisen, also unser Büro. Der so registrierte Ausweis kann damit nachträglich behördlich kontrolliert werden.

Energieausweis Bremen
Energieausweis_Bremen_Neubau__Pultdach-H[...]
PDF-Dokument [194.9 KB]

Die wichtigsten Änderungen beim Energieausweis in Bremen - 01. Mai 2014

  • Verpflichtung der Bundesländer zu Stichprobenkontrollen der Energieausweise in Bremen
  • Einführung einer zentralen Registrierstelle und Vergabe von Registriernummern
  • Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte (Endenergiebedarf pro Wohnfläche) in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung
  • Präzisierung zur Vorlagepflicht des Energieausweises in Bremen gegenüber Käufern und Mietern sowie Einführung einer Pflicht zur Übergabe des Energieausweises an dieselben
  • Neuskalierung der Farbskala im Energieausweis sowie Einführung von Energieeffizienzklassen
  • bei nicht Vorlage des Energieausweises Bremen wird eine Ordnungswidrigkeit begangen

 

Energieausweise in Bremen werden von unserem Büro ausschließlich nach erfolgter Begutachtung der Immobilie durch unseren Effizienzhaus-Experten (DENA) ausgestellt. Das Dokument erhalten Sie als PDF-Datei und auf dem Postweg als Ausdruck.

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:

Sie interessieren sich für einen Energieausweis in Bremen, dann fordern Sie einen Termin an.

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.

Druckversion | Sitemap
© Beratungsinstitut für Rationelles Bauen
Benkel 30 | 28870 Ottersberg


Anrufen

Anfahrt