Unser Büro führt im Auftrag von Architekten, Bauunternhemen, der öffentlichen Hand und Privatpersonen Blower-Door-Messungen zur Qualitätssicherung der Luftdichte an Industriehallen, Bürogebäuden, Krankenhäusern, Schulgebäuden, Verbrauchermärkten und Mehrfamilienhäusern durch. Blower-Door-Tests dienen:
als Qualitätskontrolle bei der Fertigstellung von Neubauten und nach Sanierungsmaßnahmen
als Nachweis für erhöhte staatliche Förderung in Neubauten mit Luftungsanlagen
zur Überprüfung bestehender Gebäude, zum Beispiel vor der geplanten thermischen Sanierung
zur Überprüfung der Gebäudedichheit für Brandschutz, Schallschutz usw.
Unser Büro kann sowohl für große wie auch kleine Gebäude die Anforderung der Energieeinsparverordnung überprüfen. Wir führen das Blower-Door-Verfahren nach Norm EN 13829 durch und bestimmen den Luftwechsel bei Unterdruck und Überdruck, jeweils für 7 Druckwerte zwischen 20 bis 70 Pa mit jeweils 100 Messpunkten (insgesamt 1400 Messwerte). Sie erhalten auf diese Weise eine sehr exakte Messung, was bei den relativ niedrigen Prüfdrücken und den Störeinflüssen (Wind, Thermik) wichtig ist. Dennoch dauert das Blower-Door-Verfahren nicht lange, da der Messablauf weitgehend automatisiert ist (insgesamt etwa 1,5 bis 8 Stunden, je nach Leckagensituation und Größe des Gebäudes). Wir führen Blower-Door-Verfahren mit der Minneapolis Blower Door MultipleFan durch. Computersteuerung und elektronische Druckmessung gewährleisten die Messung kleinster Druckschwankungen und eine hohe Messgenauigkeit. Wir führen Blower-Door-Verfahren seit Mitte 2001 durch.
Um die luftdichte Bauweise nachweisen zu können, wird ein so genanntes Blower-Door-Verfahren durchgeführt. Dem Bedürfnis nach Verbesserung der Luftdichtheit trägt das Nachweisverfahren "Blower-Door-Verfahren" der Energieeinsparverordnung 2009 Rechnung. Wird für ein Gebäude ein Luftdichtheitsprüfung vorgesehen, so können die Lüftungswärmeverluste rechnerisch um rund 15 Prozent verringert werden. Hintergrund für diesen Bonus ist, dass der Verordnungsgeber Anreize für die Durchführung von Blower-Door-Verfahren schaffen will. Weiterhin steckt die Annahme dahinter, dass bei Gebäuden, für die ein Blower-Door-Verfahren in der Planung bereits angekündigt wird, eine luftdichtere Bauausführung zu erwarten ist. In Anbetracht der neuen EnEV 2012, die vorsieht den Neubaustandard noch einmal um ca. 20 Prozent zu unterschreiten, wird diesem Bonus bei der Planung von Neubauten noch eine weitere Bedeutung zuteil. Die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Messung sind in der DIN EN 13829 deutlich geregelt. Für die Abnahme nach EnEV wird das dort genannte Verfahren A – Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand – durchzuführen. Alternativ führe ich auch das Verfahren B – Überprüfung der Gebäudehülle – durch. Ist erst einmal ermittelt, ob der Grenzwert der EnEV eingehalten Sie sind an einer Blower-Door-Messung interessiert? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch mit uns per Telefon unter 0 42 88 - 927 93 27 oder E-Mail info@brb-bauen.de
Wir führen die Luftdichtheits Messungen mit der Minneapolis Blower
Door System
durch. Computersteuerung und elektronische Druckmessung gewährleisten die Messung kleinster Druckschwankungen und eine hohe Messgenauigkeit.
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