KfW-Gutachten / KfW-Effizienzhaus

Ihre energetische Sanierung kann von Bundes- und Länderförderprogrammen über Kredit- oder Zuschussvarianten (5 bis 20 Prozent der Investitionsumme) unterstütz oder finanziert werden.

 

So bietet beispielsweise die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) günstige Kredite für die Modernisierung und für den Neubau von Wohnraum. Die meisten Bundesländer vergeben noch immer günstige Kredite oder Zuschüsse für den Bau oder Kauf von Eigenheimen. Die Hürden sind allerdings hoch. Besprechen Sie doch mit uns welche Förderung für Ihr Vorhaben in Frage kommt und was dabei zu beachten ist.

 

der nachfolgenden Tabelle sind die Förderkonditionen zusammengefasst dargestellt:

Förderstufe

Kreditvariante
(Programm 151)

Zuschussvariante
(Programm 430)

Zinssatz

Tilgungszuschuss

Zuschuss

Einzelmaßnahmen

tagesaktuell einheitlich1)

0%

5%

KfW-Effizienzhaus 115

2,5%

7,5%

KfW-Effizienzhaus 100

5%

10%

KfW-Effizienzhaus 85

7,5%

12,5

KfW-Effizienzhaus 70

10%

15%

KfW-Effizienzhaus 55

 

12,5%

17,5%

Für ein KfW-Gutachten errechnen wir anhand der geeigneten Bauunterlagen die energetischen Kennwerte im Ist- Zustand und im angestrebten Sanierungszustand. Diese Ergebnisse werden in die eigneten Formblätter der KfW- Bank eingetragen und beglaubigt. Nur ein Fachmann kann einschätzen, welche Investitionen in Ihrem Fall sinnvoll und wirtschaftlich sind. Sparen Sie nicht an falscher Stelle und lassen Sie sich bereits vor dem Gang zur Bank über eine sinnvolle Sanierung Ihres Gebäude beraten.

 

Die im KfW-Gutachten errechneten Kennwerte geben die Höhe des Zuschusses vor. Unser Büro hat auf Grund unserer Erfahrungen Möglichkeiten die Förderstufe zu optimieren.

 

KfW-Gutachten für das Förderprogramm KfW-Effizienzhaus
KfW Gutachten.pdf
PDF-Dokument [2.5 MB]

Als Einzelmaßnahmen oder als Maßnahmenkombinationen werden ab dem 01. 03.2011 gefördert:

·         Wärmedämmung der Außenwände

·         Wärmedämmung der obersten Geschossdecke und von Flachdächern

·         Wärmedämmung des Daches

·         Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller

·         Erneuerung der Fenster

·         Einbau einer Lüftungsanlage

·         Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse B

 

Wichtig:
Bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen/Maßnahmenkombinationen sind die Anforderungen des Merkblatts „Technischen Mindestanforderungen“ zu beachten.